Mitgliedschaft beim MSC Bayreuth

Bei uns können Sie den Antrag auf Mitgliedschaft ganz bequem als PDF-Formular am Bildschirm ausfüllen. Das Formular kann auch gespeichert werden.
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Bitte füllen Sie das für Sie zutreffende Formular vollständig aus. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet und rot umrandet. Mit der „Tab-Taste“ kommen Sie automatisch von Feld zu Feld.

Bringen Sie den Antrag zum Clubabend mit oder senden Sie ihn per Fax an 0921-85 44 05.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können nur in Verbindung mit einem Erziehungsberechtigten Mitglied werden.

Beitrittsformular
Einzelmitgliedschaft
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Beitrittsformular
Familienmitgliedschaft
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Beitrittsformular
Jugend-Kart-Gruppe
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Haftungsverzicht

Der Haftungsverzicht ist Bestandteil des Mitgliedsantrages zur Jugend-Kart-Gruppe im Motorsportclub Bayreuth e.V. im ADAC.

Das Mitglied der Jugend-Kart-Gruppe und die Erziehungsberechtigten verzichten auf alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an Trainings- und Wettbewerbsveranstaltungen erlittenen Unfälle oder Schäden (Personen-, Sach und Vermögensschäden) auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriffs gegen

  • den MSC Bayreuth e.V. im ADAC, den ADAC e.V., die ADAC-Gaue, deren
      Beauftragte und ehren- oder hauptamtliche Mitarbeiter
  • den jeweiligen Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer
  • die Fahrer, Halter und Fahrzeugeigentümer, die an der Veranstaltung
      teilnehmen und der Helfer
  • sowie gegen eigene Helfer, Behörden oder anderen Personen, die mit der Veranstaltung in irgend einer Weise in Verbindung stehen,

soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht, soweit Schäden durch eine Versicherungsleistung auszugleichen sind.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Beitrittserklärung zum MSC Bayreuth e.V. im ADAC bzw. der Nennungen an die Veranstalter aller Beteiligten gegenüber wirksam.

Der MSC Bayreuth e.V. im ADAC bzw. jeder andere Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle von höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen das Training oder einen Wettbewerb abzubrechen oder abzusagen.
Eine Schadenersatzpflicht ist ausgeschlossen.

 

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